Kirchenbücher von
St. Johannis
Vortrag auf der Jahresmitgliederversammlung
des Fördervereins Johanniskirche Plön e.V.
am 29. März 2007
von
Dr. Gerhard Kay Birkner
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Copulation Buch

Hochzeiten, mit damaligen Wort Kopulationen, gehören wie Taufen und Verlobungen zu den freudigen Anlässen menschlichen Lebens, denen jedoch der Herzog Hans Adolph Ende 1678 in seiner Verlöbnisordnung eine "Spaßbremse" verordnete. Beabsichtigte Kopulationen sind dem Pastor anzuzeigen. Der hat juristische und religiöse Fragen zu klären, wie beispielsweise Rechte von Kindern aus früheren Ehen, Prüfung von Tauf-, Konfirmations- und Führungszeugnissen, anschließend die Paten, Vormünder und Eltern zum Verlöbnis in die Kirche zu bitten und an zwei aufeinander folgenden Sonntagen, ab 1759 sind es drei, die anstehende Hochzeit jeweils von der Kanzel abzukündigen. So öffentlich gemacht, können von Dritten eventuelle Einwände erhoben werden, falls nicht, haben diese für immer zu schweigen. Da Hochzeiten bisher offenbar nicht nur an einem Tage gefeiert wurden, "sondern das Fressen, Sauffen und Schwermen öffters bis in den 4ten Tag unterhalten" wurde, werden durch die neue Verordnung die Feierlichkeiten nur auf den Hochzeitstag beschränkt und bis auf Ausnahmen die Zahl der Gäste auf 30 begrenzt. Die Trauung ist um 11 Uhr, das Ende aller Festivitäten pünktlich um 22 Uhr, dann muß auch die Kapelle ihre Instrumente einpacken und unter den wachsamen Augen des Stadtdieners nach Hause gehen. Eheleute, »so einander zu Fall gebracht« und damit vor der Hochzeitsnacht Beischlaf gehalten haben, dürfen nicht in der Kirche, sondern müssen zu Hause, in der Stille, ohne Gastmahl und Gäste heiraten. Trotzdem sind Gebühren und Gelder an Pastoren, Kirchen- und Schuldiener, Läutejungen usw. zu zahlen. Die mit einem Kreuz [ + ] überhöhten Buchstaben DAHS stehen sicherlich für das herzogliche Stifterehepaar Hans Adolph und Dorothea Sophia.
Sehen wir uns die erste Seite der Hochzeitseinträge an.
Auch die Kopulationen werden "Im Namen Jesu Christi" geschlossen, und in diesem Falle stellt der erste Pastor der Neustadt das Kirchenbuch unter eine Losung aus dem Propheten Hosea.
Wie bei den Taufen werden die Hochzeiten zunächst fortlaufend gezählt, dann jeweils pro Kirchenjahr. Ab 1759 werden die Verlöbnisse notiert, ab 1770 separat im hinteren Teil des weitgehend leeren Kirchenbuches. Ab 1780 sind die Hochzeitseinträge sehr ausführlich, zur Freude heutiger Genealogen.
Die erste Hochzeit in der Johanniskirche war an einem Donnerstag um 11 Uhr. Genannt wird in der Regel die Berufsbezeichnung des Mannes und die Charakterisierung Jungfer, Witwe usw. für die Braut, selten, erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts durchgängig, die Erwähnung von Namen und Beruf der Eltern von Braut und Bräutigam.
Von Bedeutung bei dem Eintrag Kahl-Kohlmeier sind die erwähnten Berufe und die genannte Herkunft der Braut. Eine deratige Ausführlichkeit ist zu Beginn des 18. Jahrhunderts noch ungewöhnlich. In diesem Falle kennen wir die Glaserfamilie Kohlmeier bereits. Mit knapp 23 Jahren ist die Braut überdurchschnittlich alt, ihre Ehe mit Kahl wird knapp 17 Jahre dauern und sie wird 1728 ein Opfer der Pockenepidemie werden - das muß das Totenbuch erzählen. Es kommen Kinder zur Welt, die aber bereits im frühen Alter sterben. Kahl, der ein Haus auf dem Grundstück der heutigen Hauses Johannistraße 9 besitzt, wird bereits 6 Monate nach dem Tode seiner ersten Frau erneut heiraten - sehr schnell.
Aufgrund der neuen Verordnung des Plöner Superintendenten von 1759 über Hochzeiten, werden Verlobungen gesondert protokolliert, wie in diesem Beispiel für 1791:
Die Verlobung zwischen Fräulein Elisabeth Petersen und dem Witwer Johann Heinrich Lütje, Maurermeister und Wirt der Neustädter Gastwirtschaft Johannistraße 4, findet gegenüber im Pastorat Johannisstraße 51 statt. Zwei Zeugen [testes] sind anwesend. An drei Sonntagen ist diese Hochzeit von der Kanzel abzukündigen - an Judica, Palmarum und am zweiten Ostertag. Der erste Zeuge des Eheversprechens, Elias David Christian Tiedemann, hat sich um die Johanniskirche besonders verdient gemacht und hat unsere ganze Sympathie: Tiedemann ist seit ca. 25 Jahren Kirchenvorsteher, gleichzeitig eine Art Ombudsmann des Niedergerichts der Neustadt mit hohen Ansehen. Seit 1761 besitzt er das von seinem Vater gebaute Haus Johannistraße 8, und in seinem hohen Alter nimmt er im Jahr der Hochzeit Petersen-Lütje eine Hypothek auf sein Haus auf, die etwa einem Sechstel des Verkehrswertes des Hauses entspricht. Dieses Darlehen dient »zur Anschaffung eines neuen Orgelwerks in der Johanniskirche« durch den Orgelbaumeister Struwe, zwei gebrauchte Blasebälge werden der ungenutzten Orgel in der ehemaligen Schloßkirche entnommen. Damit wissen wir, daß es einen Vorläufer der heutigen Markussen-Orgel gab, und kennen vor allem den Namen des hochherzigen Spenders.
Wenden wir uns dem Brautpaar Petersen-Lütje zu: Seit 1773 betreibt Lütje die Gastwirtschaft mit seiner ersten Frau Sophia. Trotz des edlen und zugleich geselligen Bemühens um die Vernichtung von Alkohol, sind Kneipen ein Ort der Sünde. So zeugt 1779 der verheiratete, sicherlich stiernackige und vom Alkohol beschwingte Schlachtergeselle Simon Heinze aus der Johannisstraße 2 mit Lütjes Dienstmädchen Elisabeth Haase einen prächtigen Jungen. 1786 hinterlässt ein längst abgereister Tanzmeister namens Kleine, der »in dem Hause dieses Gastwirths logirt gewesen«, Lütjes Adoptivtochter Catharina einen Sohn, der viel zu früh stirbt. Lütjes Frau aus erster Ehe hinterlässt bei ihrem Tode Ende 1790 mit knapp 59 Jahren selbst keine Leibeserben.
Mitgeteilt wird, daß die drei Abkündigungstermine eingehalten wurden, Zeugnisse und Urkunden vorgelegen haben und die Trauung ordnungsgemäß in der Kirche vollzogen wurde. Nach den Kirchenrechnungsbüchern findet die Hochzeit unter den Klängen der neuen, von Tiedemann gespendeten Struwe-Orgel statt.
Warum heiratet der 60jährige Lütje ein so relativ junges Mädchen mit etwas über 20 Jahren? Eine Gaststätte lebt vom Angebot von Trank und vor allem von Speisen.

Lütje schnappt sich mit dem aus Hadersleben stammenden Fräulein Petersen (sie muß Zeugnisse [testimonia] aus Hadersleben vorlegen, daß dort gegen die Hochzeit in Plön keine juristischen Einwände bestehen) die Köchin und Haushälterin des Plöner Amtmanns August von Hennings, der im Erdgeschoß des Ostflügels der Schlosses wohnt. Kinder entstammen der Verbindung Petersen-Lütje nicht. 1796, ein Jahr nach dem baldigen Tod ihres Gatten, verkauft die Witwe die Gaststätte an den Nachbarn in der Johannisstraße 5, den Apotheker Leberecht Gotthilf Hartmann (damals neben dem Schlachter der reichste Mann der Neustadt, dem nicht nur die heute bekannte Hartmannskoppel gehört), für einen stolzen Preis und erwirbt dafür das Haus Johannisstraße 38 in der Mittelreihe. Dieses wird 1819 bei einem Flächenbrand zusammen mit den Häusern Nr. 31 bis 37 abbrennen. Die Witwe Lütje bleibt nach dem Tode ihres Mannes nicht untätig und kehrt sofort zurück in die Dienste des Amtmanns Hennings. Ein Literat und Gymnasiallehrer aus Weimar notiert nach einem Besuch bei Hennings Ende August 1795, "daß die gnädige Frau ein eigenes Wirthschaftsfräulein [namens Lütje] hat und nur bei der Tafel und am Theetische die Frau vom Hause macht", und setzt so der Witwe Lütje als Fräulein ein Denkmal.
Damit schließen wir das zweite Kirchenbuch und wenden uns dem Abschiednehmen vom Leben zu.
© 2007 Gerhard Kay Birkner
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